20 Juli 2012

Gedankenexperiment zur Beschneidung

In der Debatte um die Beschneidung gibt es von überzeugten antireligiösen Leuten (auch gerade von Seiten vieler Piraten) eine sehr eindeutige Meinung - wegen religiösem „Gedöns“ darf die körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht berührt werden. Etwas differenziertere Meinungen, wie die Meinung, die Streetdogg in seinem hervorragenden Blogeintrag vertritt, sind scheinbar eher selten. Allerdings wird auch in diesem Beitrag aus meiner Sicht das Recht der Eltern auf Erziehung nicht hinreichend betrachtet, aber darum soll es jetzt nicht gehen.

Gedankenexperiment

Ich denke, der Debatte könnte es helfen, in einem Gedankenexperiment die Situation mal umzudrehen.
Nehmen wir mal an, es gäbe einen klaren Beleg, dass man einem Mädchen von unter einem Jahr schmerzlos das Hymen entfernen könnte und dem Mädchen dafür später beim ersten Geschlechtsverkehr einige Schmerzen und Ängste erspart blieben. Ich kann mir vorstellen, dass einige Eltern diesen Eingriff an ihrem Kind vornehmen lassen würden.
Nehmen wir weiter an, das Landgericht Pusemukel würde nun feststellen, dass es sich dabei um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes handelt und deswegen zu verbieten wäre. Das Urteil würde vermutlich von einigen religiösen Gruppen begrüßt.
FrauenrechtlerInnen würden wüten, und ich nehme an, zahlreiche Eltern würden über den Eingriff in ihr Erziehungsrecht klagen. Auf Druck der aufgeklärten, gleichberechtigten Gesellschaft, die den Frauen den Schmerz ersparen möchte, würde das Parlament ein Gesetz erlassen, dass den Eingriff rechtlich erlaubt.

Würden dieselben Leute, die jetzt laut gegen die Beschneidung wettern, auch dagegen wettern?

5 Kommentare:

  1. Diesesmal ist die Durchführung der Operation nicht religiös motiviert, und deshalb bleibt uns die ganze Debatte um "religiöses Gedöns" erspart. Die Frage aber bleibt, ob ein medizinisch nicht notwendiger Eingriff von den Eltern gutgeheissen werden darf, und nicht die körperliche Unverletzlichkeit des Kindes missachtet.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Auch hier die Frage: sollte die Gesellschaft wirklich eingreifen, wenn die Eltern einen medizinisch nicht notwendigen, aber kleinen Eingriff vornehmen lassen, während sie nicht eingreift, wenn Eltern ihr Kind über Jahre hinweg passiv mitrauchen lassen?

      Löschen
  2. Ich frage mich halt schon, ob die Religionsführer so viel Angst vor der eigenen Meinung der beschnittenen haben.
    Das läuft einem ja nicht weg. Die Jungs können sich ja mit 16 oder so selber entscheiden, ob sie das wollen.
    Natürlich müssen Eltern viel für ihre Kinder entscheiden, aber eben nur die Dinge, die zur jeweiligen Zeit anstehen.
    Eltern entscheiden ja auch nicht über das Studienfach des Kindes, wenn es gerade 6 Jahre alt ist.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich sehe das im Prinzip genauso, aber ich kann mich auch nicht in die Köpfe von streng religiösen Menschen eindenken. Und in der jüdischen Tora steht wohl schon ziemlich eindeutig was vom 8. Lebenstag. Andererseits steht da natürlich auch was davon, dass die Welt in 7 Tagen geschaffen wurde. :-/

      Löschen
  3. 1. Mose-- Kapitel 17
    14 Und der unbeschnittene Männliche, der am Fleische seiner Vorhaut nicht beschnitten wird, selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volke; meinen Bund hat er gebrochen!

    AntwortenLöschen